Aus einem Anschreiben an Firmenkunden... Überprüfung der Fahrzeuge Sehr geehrte Damen und Herren, die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften (VBG12 bzw. BGV D 29) schreiben vor, dass Firmenfahrzeuge alle 12 Monate einer sicherheitstechnischen Untersuchung zu unterziehen sind. Hierbei handelt es sich nicht um eine verkehrstechnische Untersuchung nach § 29 StVZO (auch als TÜV-Abnahme bekannt), sondern es ist eine eigenständige Untersuchung nach sicherheitsrelevanten Aspekten (Gefährdungsanalyse als Bestandteil der Arbeitsicherheit). Unser Unternehmen ist seit Juli 2001 berechtigt, diese Prüfung vorzunehmen. Den Nachweis der von der Berufsgenossenschaft geforderten Sachkunde erbringt Walter Hätti. Sofern Sie den Sachkundenachweis für Ihr Qualitätsmanagementsystem benötigen (Lieferantenaudit) übersenden wir gerne das Zertifikat. Die erfolgreiche Prüfung dokumentieren wir durch Anbringung der Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug und durch Prüfprotokoll.


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